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Schulische Zugangsbedingungen • Der Schuleintritt erfolgt in der Regel ab Klasse 7. • Dazu bewerben sich interessierte Schüler in der 6. Klasse während des für alle Schulen im Land Brandenburg gültigen Anmeldezeitraumes. • Ein weiterer Zugang ist mit Beginn der 9. Klasse möglich. • Für besonders sportlich talentierte Schüler besteht jederzeit die Möglichkeit des Quereinstiegs. • Die gymnasiale Oberstufe ist offen für alle Mädchen und Jungen mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. • Beim Aufnahmegespräch sind neben dem Schulleiter auch künftige Klassenleiter, Tutoren, Trainer, Sportlehrer und im Falle der Unterbringung im Internat , auch ein Erzieher anwesend. Sportliche Zugangsbedingungen • Nach einer festen Zeitleiste wird die jährliche Einschulung im Zeitraum von September bis Januar des Folgejahres vorbereitet. Daran sind die Landessportverbände der an der Schule geförderten Sportarten, der Landessportbund und der Olympiastützpunkt Cottbus/Frankfurt (Oder) beteiligt. • Die Eltern der Schüler erhalten danach Empfehlungsschreiben der Landessportverbände. • In den Winterferien erfolgt die sportärztliche Untersuchung. Für Bewerbung/Anmeldung erforderliche Unterlagen:
• Gutachten der Grundschule, Zeugniskopie • Empfehlung des Landessportverbandes in den durch den LSB Brandenburg benannten Schwerpunktsportarten in enger Kooperation mit dem Olympiastützpunkt Cottbus/Frankfurt (Oder) • Bestätigung der Sportgesundheitstauglichkeit
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